Corona-Update: Hallenbad und Sauna

Corona-Regeln für das Hallenbad:

  • Zutritt für Erwachsene ab 18 Jahren nur für Geimpfte, Genesene oder mit aktuellem negativem Test (3G-Regel).
  • Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gibt es keine Einschränkungen mehr, evtl. ist ein Altersnachweis erforderlich.
  • Schüler*innen ab 18 Jahre können den Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen (Schülerausweis erforderlich).
  • Zuschauer müssen geimpft, genesen oder aktuell getestet sein.
  • Es besteht weiterhin Maskenpflicht außerhalb von Schwimmbecken und Duschräumen.

Corona-Regeln für die Sauna:

  • Zutritt für Erwachsene ab 18 Jahren nur für Geimpfte, Genesene oder mit aktuellem negativem Test (3G-Regel).

Als geimpft oder genesen gilt, wer eine vollständige Impfung bzw. die Genesung belegen kann. Dies geschieht durch:

  1. den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff – durch den Eintrag im Impfpass oder den digitalen Impfnachweis, oder
  2. den Nachweis eines positiven Testergebnisses (Nukleinsäurenachweis mittels PCR, PoC-PCR etc.), das mindestens 28 Tage sowie maximal 90 Tage zurückliegt, oder
  3. den Nachweis eines positiven Testergebnisses (s. oben) in Verbindung mit dem Nachweis einer verabreichten Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.