Corona-Regeln für das Hallenbad:
- Zutritt für Erwachsene ab 18 Jahren nur für Geimpfte, Genesene oder mit aktuellem negativem Test (3G-Regel).
- Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gibt es keine Einschränkungen mehr, evtl. ist ein Altersnachweis erforderlich.
- Schüler*innen ab 18 Jahre können den Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen (Schülerausweis erforderlich).
- Zuschauer müssen geimpft, genesen oder aktuell getestet sein.
- Es besteht weiterhin Maskenpflicht außerhalb von Schwimmbecken und Duschräumen.
Corona-Regeln für die Sauna:
- Zutritt für Erwachsene ab 18 Jahren nur für Geimpfte, Genesene oder mit aktuellem negativem Test (3G-Regel).
Als geimpft oder genesen gilt, wer eine vollständige Impfung bzw. die Genesung belegen kann. Dies geschieht durch:
- den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff – durch den Eintrag im Impfpass oder den digitalen Impfnachweis, oder
- den Nachweis eines positiven Testergebnisses (Nukleinsäurenachweis mittels PCR, PoC-PCR etc.), das mindestens 28 Tage sowie maximal 90 Tage zurückliegt, oder
- den Nachweis eines positiven Testergebnisses (s. oben) in Verbindung mit dem Nachweis einer verabreichten Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.